Gastspiel bei SpVgg Unterhaching wird am 29. April nachgeholt.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Verwaltungsbeschwerde des FC Hansa Rostock abgewiesen, die der Drittligist gegen die Absetzung seines Spiels bei der SpVgg Unterhaching eingelegt hatte. Die Partie des 26. Spieltages war wenige Tage vor dem angesetzten Austragungstermin von der Spielleitung des DFB abgesetzt worden, weil die Gemeinde Unterhaching den Sportpark als Spielstätte kurzfristig wegen eines offenbar fehlenden Sicherheitskonzeptes gesperrt hatte.
Nach dem im schriftlichen Verfahren ergangenen Urteil durch das Bundesgericht hat die spielleitende Stelle des DFB unverzüglich den Nachholtermin für die Partie festgelegt. Die Begegnung zwischen der SpVgg Unterhaching und Hansa Rostock wird demnach am Dienstag, 29. April, ab 19 Uhr nachgeholt.