Großteil des Pyro-Urteils entfällt auf DFB-Pokal-Spiel gegen Hertha BSC.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in vier Fällen mit vier Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 316.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 105.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC (2:1 nach Verlängerung) am 4. Dezember 2024 zündeten Kölner Anhänger eine sehr große Anzahl pyrotechnischer Gegenstände. Dabei handelte es sich um zahlreiche Feuerwerkskörper, die aus mindestens 50 Feuerwerksbatterien über den gesamten Fanblock verteilt abgeschossen wurden, dazu wurden mindestens 20 Bengalische Feuer entzündet. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anstoß um etwa eine halbe Minute. Im weiteren Spielverlauf und nach der Partie zündeten Kölner Zuschauer mindestens 50 weitere Bengalische Feuer.
Dafür hat das DFB-Sportgericht eine Strafe von 290.600 Euro ausgesprochen. Die Strafe wäre doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt, was nach den geltenden Richtlinien zu einer Strafreduzierung um 50 Prozent führt. Wobei das Sportgericht unterstellt, dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird – und den Verein darauf hingewiesen hat, dass bei weiteren gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock auch Sanktionen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, und gegebenenfalls Auflagen in Erwägung gezogen werden müssten.
Einsatz von Pyrotechnik auch in weiteren Spielen
Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer im Rahmen des Zweitliga-Spiels beim 1. FC Kaiserslautern (1:0) am 22. Dezember 2024 insgesamt 23 Bengalische Feuer und drei Blinker. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 15.600 Euro, das Urteil dazu ist rechtskräftig.
Während des Zweitliga-Spiels gegen die SV 07 Elversberg (1:0) am 25. Januar 2025 brannten Kölner Anhänger drei Bengalische Feuer ab, was eine Strafe von 1.800 Euro zur Folge hat. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Außerdem entfachten Kölner Zuschauer während des Zweitliga-Spiels bei Eintracht Braunschweig (2:1) am 1. Februar 2025 insgesamt 14 Bengalische Feuer, was eine Strafe in Höhe von 8.400 Euro ergibt. Das Urteil ist ebenfalls rechtskräftig.
Foto-Quelle: 1. FC Köln