Anhänger hatten bei drei Meisterschaftsspielen Pyrotechnik gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 27.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe: Vor Beginn des Heimspiels gegen Eintracht Braunschweig (5:0) wurden zwei pyrotechnischen Gegenstände (Rauchtöpfe) im Fanblock von Fortuna Düsseldorf entzündet. Außerdem wurden vor der Partie gegen den 1. FC Magdeburg (2:5) mindestens 26 pyrotechnischen Gegenstände (Bengalische Feuer) abgebrannt. Die dritten Vorfälle ereigneten sich rund um die Partie beim FC Schalke 04 (1:1), als während des Einlaufens vor Spielbeginn, in der 29. Spielminute, in der 32. Spielminute und in der 72. Spielminute mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) im Düsseldorfer Fanblock gezündet worden waren.