Fans hatten im DFB-Pokal gegen Bremen Pyrotechnik eingesetzt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.500 Euro belegt. Bis zu 8.150 Euro der Strafe kann Arminia Bielefeld für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor Spielbeginn des DFB-Pokal-Viertelfinales gegen den Bundesligisten SV Werder Bremen (2:1) wurden im Bielefelder Fanblock fünf Rauchkörper gezündet. Während des Spiels wurden im Bielefelder Fanblock mindestens 61 Bengalische Fackeln abgebrannt. Vier Minuten nach Spielende sowie zehn Minuten nach Spielende wurden im Bielefelder Fanblock jeweils zwei weitere Bengalische Fackeln gezündet.