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FC Schalke 04 muss zweimal ohne Kenan Karaman auskommen

Rotgesperrter Kapitän fehlt in Kaiserslautern und gegen Paderborn.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kapitän Kenan Karaman (Foto) vom Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen rohen Spiels gegen den Gegner“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Karaman war bereits in der 3. Minute der Zweitliga-Partie gegen den Hamburger SV (2:2) von Schiedsrichter Harm Osmers wegen groben Foulspiels mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise sein Verein haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Karaman verpasst die Begegnungen beim 1. FC Kaiserslautern (Sonntag, 13.30 Uhr) und gegen den SC Paderborn 07 (Freitag, 2. Mai, 18.30 Uhr). Im Spiel bei seinem Ex-Klub Fortuna Düsseldorf (Samstag, 10. Mai, 13 Uhr) darf er wieder auflaufen.

Foto-Quelle: FC Schalke 04

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