Anhänger hatten bei 3:2 in Karlsruhe 54-mal Pyrotechnik gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 45.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe: Während des Auswärtsspiels der Landeshauptstädter beim Karlsruher SC am 25. Januar (3:2 für die Fortuna) wurden insgesamt 39 pyrotechnische Gegenstände entzündet (Rauchkörper und Bengalische Feuer) sowie 15 pyrotechnische Gegenstände (Pyrokugelstäbe) abgeschossen.
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