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FC Schalke 04 muss mehr als 100.000 Euro Geldstrafe zahlen

Sportgericht ahndet Vorkommnisse in Ulm und gegen Magdeburg.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger bei zwei verschiedenen Spielen mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 105.980 Euro belegt. Bis zu 35.300 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Beim ersten Urteil wurden Vorkommnisse während der Auswärtspartie beim SSV Ulm 1846 Fußball (0:0) am 1. November 2024 geahndet. Zu Beginn der zweiten Halbzeit (48. Minute) waren im Schalker Fanblock des Donaustadions mindestens 80 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer und Blinker) sowie in der 51. Spielminute drei Blinker entzündet worden.

Außerdem wurden beim Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg (2:5) am 1. Februar vor Spielbeginn im Schalker Fanblock zahlreiche pyrotechnische Gegenstände entzündet. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel in der 2. Spielminute für eine Minute unterbrochen werden. Der DFB-Kontrollausschuss geht nach Inaugenscheinnahme von Bildmaterial von mindestens 74 pyrotechnischen Gegenständen (70 Bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe) aus. In der 14. Spielminute wurden vier pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) entzündet. In der 69. Spielminute wurde außerdem eine Plastikflasche in Richtung Spielfeld geworfen.

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