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DFB-Sportgericht: Rot-Weiss Essen zu 8.000 Euro Strafe verurteilt

Zuschauer hatte Gedenkminute für Opfer in Magdeburg gestört.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.650 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Vor dem Heimspiel gegen die U 21 des VfB Stuttgart (2:2) hatte ein Essener Anhänger bei der Schweigeminute für die Opfer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg „Deutschland den Deutschen“ gerufen. Als Reaktion auf diesen Zwischenruf kam es zu lautstarken Sprechchören „Nazis raus“.

Der DFB-Kontrollausschuss berücksichtigt bei der Geldstrafe, dass es sich um den Ruf eines Einzeltäters gehandelt hat, sich andere Stadionbesucher deutlich von dem Vorfall distanziert haben und der Täter ermittelt wurde.

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