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Feuerzeug und Sitzschale: Erneute Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Sportgericht ahndet drei Vorfälle in Aachen mit 3.300 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen erneut im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe sind mehrere Vorkommnisse während des Auswärtsspiels bei Alemannia Aachen (0:2): In der 2. Spielminute wurde aus dem Essener Fanblock ein Gegenstand (Feuerzeug) in Richtung eines Aachener Spielers geworfen, der einen Eckball ausführte. Der Aachener Spieler wurde nicht getroffen.

Außerdem brachen in der 40. Spielminute Essener Anhänger eine Sitzschale aus der Verankerung und warfen diese in Richtung eines Aachener Spielers, der einen Eckball ausführte. In der 50. Spielminute hingen Essener Anhänger, zunächst mit Erlaubnis von Aachener Ordnern, eine etwa 1 x 25 Meter große Zaunfahne vor dem Block auf. Weil durch diese Fahne auch ein Teilbereich eines Notabgangs in den Innenraum versperrt wurde, sollte diese Fahne wieder entfernt werden. Dies wurde von den Essener Anhängern trotz entsprechender Aufforderungen ab der 74. Spielminute verweigert.

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