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Beleidigende Gesänge: Rot-Weiss Essen muss 20.000 Euro zahlen

DFB-Sportgericht ahndet Vorkommnisse im Spiel beim SC Verl.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen nach mehrfachen Beleidigungen der Schiedsrichterin durch Essener Zuschauer*innen während des Spiels in Verl (0:3) im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.650 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Drittliga-Spiels beim SC Verl war es im Essener Zuschauerbereich mehrmals zu beleidigenden und diskriminierenden Rufen und Gesängen in Richtung von Schiedsrichterin Fabienne Michel gekommen. Diese hat mittlerweile auch auf zivilrechtlichem Wege Anzeige erstattet.

Knut Kircher, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH, sagt: „Die Rufe und Gesänge richteten sich gegen das Geschlecht der Schiedsrichterin und waren somit diskriminierend und menschenverachtend. Sie haben in grober Weise gegen die Werteordnung des DFB und seiner Mitglieder verstoßen. Wir begrüßen es, dass das Sportgericht diesen Sachverhalt klar benannt und verurteilt hat. Das ist ein wichtiges Signal auch zum Schutz der Unparteiischen.“

Rot-Weiss Essen hatte sich nach den Vorfällen öffentlich bei Schiedsrichterin Fabienne Michel entschuldigt, sich von den Rufen und Gesängen distanziert und eine Aufarbeitung angekündigt. „Für Diskriminierung und Sexismus ist kein Platz – nicht bei RWE, nicht in anderen Fußballstadien und auch sonst nirgendwo in der Gesellschaft“, erklärte Vorstandsmitglied Alexander Rang.

In einem weiteren Urteil hat das DFB-Sportgericht den Verein „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt, wovon 100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre. Grund für die Strafe: Zu Beginn der Drittliga-Partie gegen den 1. FC Saarbrücken (0:3) am 26. April 2025 hatten Essener Zuschauer eine Bengalische Fackel abgebrannt. Der Verein hat beiden Urteilen des DFB-Sportgerichts zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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