Trainer und Jockey waren in Dortmund-Wambel handgreiflich geworden.

Unter dem Vorsitz von Mirko Roßkamp führte der Ordnungsausschuss des Galopper-Dachverbandes „Deutscher Galopp“ zwei Verhandlungen wegen der „Schädigung des Ansehens des Rennsports“ gegen Trainer Fabian Xaver Weißmeier (Foto/Iffezheim) und Jockey Sean Byrne durch. Beide Vorfälle hatten sich auf der Galopprennbahn in Dortmund-Wambel ereignet, wobei das Fehlverhalten von Weißmeier schon länger zurückliegt.
Der Dachverband teilt zum ersten Fall mit: „Im Anschluss an das zweite Rennen der Rennveranstaltung am 5. Oktober 2024 in Dortmund kam es zwischen dem Trainer Fabian Xaver Weißmeier und Besitzertrainer Adel Massaad zu einer kurzen Handgreiflichkeit am Absattelring. In der Sitzung des Ordnungsausschusses wurde folgende Strafe festgestellt: Dem beschuldigten Trainer Fabian Weißmeier wird wegen Verstoßes gegen Nr. 590/1 in Verbindung mit Nr. 589 der Rennordnung die Trainerlizenz für die Dauer von zwei Monaten entzogen. Der Lizenzentzug wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Dem Beschuldigten werden folgende Auflagen gemacht: Erstens, er hat sich jeden Verstoßes gegen Nr. 529 ff. der Rennordnung zu enthalten. Zweitens, er hat eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro an Deutscher Galopp zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beschuldigte einschließlich seiner notwendigen Auslagen.“
Die Stellungnahme zum zweiten Verfahren: Im zweiten Rennen der Rennveranstaltung am 29. Mai 2025 in Dortmund kam es zu einer Störung der Stute Vitalia durch die von Sean Byrne gerittene Barbie Girl. In diesem Vorfall sprach der Ordnungsausschuss keine Strafe aus. Im Anschluss an das Rennen kam es zwischen den Jockeys Sean Byrne und Leon Wolff zu einer Handgreiflichkeit im Waagegebäude. In der Sitzung des Ordnungsausschusses wurde folgende Strafe festgestellt: Dem beschuldigten Jockey Sean Byrne wird wegen Verstoßes gegen Nr. 590/1 in Verbindung mit Nr. 589 der Rennordnung eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro auferlegt. Es wird ein Reitverbot von drei Wochen unter Anrechnung des unmittelbar nach dem Vorfall ausgesprochenen Reitverbots verhängt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beschuldigte und Deutscher Galopp jeweils zur Hälfte. Seine notwendigen Auslagen trägt der Beschuldigte selbst.“
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