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SC Paderborn 07: Strafzahlungen erreichen neuen Höchststand

Insgesamt 111.900 Euro für Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Fußball-Zweitligisten SC Paderborn 07 nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 11.100 Euro belegt. Diese Strafe resultiert aus den Auswärtsspielen bei Hannover 96 und beim FC Schalke 04 während der abgelaufenen Saison.

Bei beiden Partien brannten mehrere pyrotechnische Gegenstände im Gästeblock. Die Ermittlungen der Polizei zu den Vorkommnissen in der Hannoveraner Heinz-von-Heiden-Arena und in der Gelsenkirchener VELTINS-Arena dauern derzeit noch an. Der SCP07 bittet seine Fans ausdrücklich um Mithilfe, damit der Verein die Verursacher identifizieren und in Regress nehmen kann.

Mit der Summe der Strafen in Höhe von insgesamt 111.900 Euro hat der SCP07 in der Zweitliga-Saison 2024/2025 einen historischen Höchststand bei den Strafzahlungen erreicht. „Jede Sanktion entzieht dem SCP07 wichtige Mittel, die wir an anderer Stelle für Investitionen in die Infrastruktur, die Nachwuchsförderung oder Angebote für unsere Fans einsetzen könnten. Diese behindern damit unmittelbar die Weiterentwicklung des Vereins“, betont SCP07-Geschäftsführer Martin Hornberger (Foto). Der Funktionär appelliert: „Lasst uns unseren Verein nicht durch solches Verhalten gefährden, sondern gemeinsam Verantwortung übernehmen. Nur durch respektvolles, faires und regelkonformes Verhalten kann unser SCP07 langfristig erfolgreich und handlungsfähig bleiben.“

Foto-Quelle: SC Paderborn 07

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