Anhänger hatten gegen TSV 1860 und BVB Pyrotechnik gezündet.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 39.550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.150 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2026 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Im Eröffnungsspiel gegen den TSV 1860 München (1:1) wurden im Essener Zuschauerbereich insgesamt mindestens 62 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln) gezündet. Hinzu kommen noch mindestens 51 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln und Blinker) beim DFB-Pokal-Spiel gegen den Bundesligisten Borussia Dortmund (0:1).
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