Zweitligist bittet seine Anhänger um Unterstützung bei Ermittlung des Täters.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro belegt. Diese Strafe resultiert aus dem Auswärtsspiel beim SC Preußen Münster (1:1), bei dem während des Spiels zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im Gästeblock abgebrannt wurden.
Die Ermittlungen der Polizei zu den Vorkommnissen im LVM-Preußenstadion dauern derzeit noch an. Der SCP07 bittet seine Fans ausdrücklich um Mithilfe, damit der Verein die Verursacher in Regress nehmen kann.
„Diese Strafen binden wirtschaftliche Mittel, die wir dadurch nicht für notwendige Investitionen aufwenden können“, erklärt SCP07-Geschäftsführer Martin Hornberger. „Unser Appell lautet daher auch in der Spielzeit 2025/2026 unverändert: Pyrotechnik gehört nicht in Veranstaltungsstätten und führt unserem SCP07 außerordentlichen Schaden zu.“
Foto-Quelle: SC Paderborn 07
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