In Mannheim wurden mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe: Vor dem Beginn der Partie beim SV Waldhof Mannheim (1:6) waren im Essener Fanblock zwölf Rauchtöpfe und acht Fontänen gezündet worden. Der Anpfiff verzögerte sich deshalb um drei Minuten. Außerdem wurden während des Spiels im Essener Fanblock insgesamt acht Bengalische Fackeln gezündet.
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