DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik in Duisburg.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.250 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor, während und nach dem Auswärtsspiel beim Reviernachbarn MSV Duisburg (1:1) waren im Essener Fanblock insgesamt mindestens 88 pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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