Startseite / Fußball / 2. Bundesliga / DFB-Sportgericht verhandelt Einspruch des 1. FC Lok Leipzig

DFB-Sportgericht verhandelt Einspruch des 1. FC Lok Leipzig

Nordost-Klub wurde für Vorkommnisse gegen Schalke 04 bestraft.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 16. Dezember, ab 13 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt am Main mündlich das Sportgerichtsverfahren des Nordost-Regionalligisten 1. FC Lokomotive Leipzig. Geleitet wird die Sitzung von Torsten Becker, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Hintergrund des Verfahrens sind die Vorkommnisse während des Spiels um den DFB-Pokal zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und dem aktuellen Zweitliga-Tabellenführer FC Schalke 04 (0:1 nach Verlängerung) am 17. August, in dem es mehrfach zu rassistischen und beleidigenden Äußerungen aus dem Leipziger Zuschauerbereich gegenüber Schalke-Profi Christopher Antwi-Adjei gekommen war.

Das Sportgericht des DFB hatte den Verein am 4. November 2025 im Einzelrichterverfahren wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Außerdem wurde Lok Leipzig auferlegt, ein Heimspiel im DFB-Pokal unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Gegen dieses Urteil legte der Verein Einspruch ein.

Das könnte Sie interessieren:

4:0 gegen FC Augsburg: Gladbach startet mit Heimsieg ins neue Jahr

Mittelstürmer Haris Tabakovic gelingt Doppelpack für „Fohlen“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert