Sperre des 20-Jährigen nach Roter Karte in Freiburg steht fest.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jobe Bellingham (Foto) vom Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt. Bellingham war in der 53. Minute der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg (1:1) am zurückliegenden Wochenende von Schiedsrichter Felix Zwayer wegen einer Notbremse des Feldes verwiesen worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Damit wird der 20-jährige Mittelfeldspieler neben dem Heimspiel am Freitag, 20.30 Uhr, gegen Borussia Mönchengladbach auch den Start in das neue Jahr 2026 bei Eintracht Frankfurt (Freitag, 9. Januar, 20.30 Uhr) verpassen. Gegen den SV Werder Bremen (Dienstag, 13. Januar, 20.30 Uhr) ist Bellingham erstmals wieder spielberechtigt.
Foto-Quelle: Borussia Dortmund
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