DFB ahndet unter anderem Becherwürfe im Derby gegen RWE.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Dabei wurden mehrere Vorfälle aus drei aufeinanderfolgenden Spielen geahndet: Während der Auswärtspartie beim TSV 1860 München (1:3) waren aus dem Duisburger Fanblock heraus insgesamt 13 Gegenstände (zwölf Becher und ein Apfel) auf das Spielfeld geworfen worden.
Im Derby gegen Rot-Weiss Essen (1:1) hatten Duisburger „Fans“ insgesamt 32 pyrotechnische Gegenstände gezündet sowie drei Becher in die Richtung von Essener Spielern auf den Platz geworfen. Außerdem hatten Anhänger in der Begegnung beim VfL Osnabrück (0:0) 14 Bengalische Fackeln abgebrannt.
Foto-Quelle: MSV Duisburg
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