Anhänger hatten beim DFB-Pokal-Spiel in Köln Pyrotechnik gezündet.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe: Im DFB-Pokal-Spiel beim Drittligisten FC Viktoria Köln (3:1) waren im SCP07-Fanblock insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände (mindestens 32 Rauchtöpfe, neun Bengalische Feuer sowie zwei Knallkörper) entzündet worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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