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DFB-Sportgericht: Alemannia Aachen muss 43.525 Euro Strafe zahlen

Anhänger hatten in Duisburg Pyrotechnik gezündet und Becher geworfen.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.525 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Während des Auswärtsspiels der Alemannia beim MSV Duisburg (1:3) am 29. November waren im Aachener Fanblock in großer Stückzahl pyrotechnische Gegenstände entzündet worden. Außerdem wurde in der 7. Spielminute aus dem Aachener Zuschauerbereich heraus ein leerer Becher in die Richtung eines Duisburger Spielers geworfen, was ebenfalls sanktioniert wurde. Alemannia Aachen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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