Beim Heimspiel gegen SSV Ulm 1846 Fußball wurde viel gezündelt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Strafe bezieht sich auf das Heimspiel gegen den SSV Ulm 1846 Fußball (3:2) unmittelbar vor der Winterpause. Während der Partie waren im Essener Fanblock insgesamt mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
MSPW – Media Sportservice Von NRW nach ganz Deutschland – kompetent und brandaktuell

