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Pyro-Aktionen in Aachen: Geldstrafe für SV Waldhof Mannheim

DFB ahndet auch Vorkommnisse im Spiel beim SSV Ulm 1846.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim in mündlicher Verhandlung wegen Zuschauerfehlverhaltens in zwei Partien zu zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 61.200 Euro verurteilt. Außerdem legte das Gremium dem Verein auf, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu entwickeln.

Im Rahmen des Drittliga-Spiels bei Alemannia Aachen (2:3) am 20. September 2025 hatten Mannheimer Anhänger mindestens 44 pyrotechnische Gegenstände gezündet, mindestens 16 Getränkebecher in Richtung Spielfeld geworfen und mindestens 50 Sitzplatzschalen zerstört sowie teilweise Richtung Spielfeld und Zuschauer geworfen. Außerdem gab es Vandalismus in den sanitären Anlagen des Mannheimer Zuschauerbereichs.

Dafür belegte das Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.200 Euro, wovon Mannheim bis zu 8.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre. Diesem Urteil hat der SV Waldhof bereits zugestimmt.

Im zweiten Fall hatten Mannheimer Zuschauer in der 35. Minute des Drittliga-Spiels beim SSV Ulm 1846 Fußball (2:1) am 31. August 2025 einen antiziganistischen Spruch gerufen. Dafür belegte das Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro, wovon Mannheim bis zu 12.000 Euro für eigene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus machte das Rechtsorgan dem Drittligisten die Auflage, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu entwickeln, um erneute Vorfälle dieser Art zu verhindern. Dieser muss neben Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung des Fan-Dialogs auch Partnerschaften zur Beratung und Unterstützung des Aktionsplans beinhalten. Dazu muss der Klub bis Ende der laufenden Saison bei jedem Heimspiel im Stadionheft einen ganzseitigen Beitrag zur Distanzierung von Rassismus und Diskriminierung mit Bezug auf die antiziganistischen Rufe veröffentlichen.

Torsten Becker, der die Sitzung am Frankfurter DFB-Campus als Vorsitzender Richter leitete, erklärte: „Da Waldhof Mannheim zuletzt wiederholt wegen antiziganistischer Vorfälle sanktioniert werden musste, hielt es das Sportgericht nunmehr für geboten, dem Verein konkrete Auflagen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zu machen.“

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