Zweitligist will Verursacher in Regress nehmen und bittet um Hilfe.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro belegt. Diese Strafe resultiert aus dem Zweitliga-Heimspiel am 5. Spieltag gegen den VfL Bochum (1:0), bei dem über den gesamten Spielverlauf zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden waren.
Die Ermittlungen der Polizei zu den Vorkommnissen dauern derzeit noch an. Der SCP07 bittet seine Fans deshalb ausdrücklich um Mithilfe, damit der Verein die Verursacher in Regress nehmen kann.
„Der Einsatz von Pyrotechnik gehört nicht in Fußballstadien“, erklärt SCP07-Geschäftsführer Martin Hornberger. „Er gefährdet die Sicherheit aller Zuschauerinnen und Zuschauer und fügt dem Verein sowohl finanziell als auch in seiner öffentlichen Wahrnehmung erheblichen Schaden zu. Die wiederkehrenden Vorfälle führen zu spürbaren wirtschaftlichen Belastungen. Dadurch werden Mittel gebunden, die wir dringend für Investitionen in unsere Infrastruktur, für die Nachwuchsförderung und für ein sicheres Stadionerlebnis für unsere Fans benötigen.“
Foto-Quelle: SC Paderborn 07
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