Sperre nach Roter Karte beim 1:2 in Paderborn steht inzwischen fest.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yassine Bouchama (auf dem Foto rechts) vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall“ mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Der SC Preußen hatte zwar zunächst Einspruch gegen die Höhe der Sperre eingelegt, dem Urteil dann aber wegen mangelnder Erfolgsaussichten zugestimmt.
Bouchama war in der 28. Minute der Zweitliga-Partie beim SC Paderborn 07 (1:2) von Schiedsrichter Timo Gerach des Feldes verwiesen worden. Die erste Partie seiner Rotsperre hat der 28-jährige Mittelfeldspieler im Spiel beim 1. FC Nürnberg (1:1) bereits abgesessen. Auch gegen den VfL Bochum (Freitag, 6. Februar, 18.30 Uhr) und bei Fortuna Düsseldorf (Freitag, 13. Februar, 18.30 Uhr) muss er noch zuschauen.
Foto-Quelle: SC Preußen Münster
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