Einige Anhänger hatten beim 0:1 in Paderborn Pyrotechnik gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das Urteil bezieht sich auf das Auswärtsspiel der Bochumer beim SC Paderborn 07 (0:1). Im Spiel war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend, wobei dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellt. Das Fehlverhalten der VfL-Fans wurde im Spielbericht dokumentiert. Der VfL Bochum hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Foto-Quelle: VfL Bochum
MSPW – Media Sportservice Von NRW nach ganz Deutschland – kompetent und brandaktuell

