DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik in gleich drei Partien.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 62.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Grund für die Strafe: In der 17. Minute des Bundesliga-Spiels gegen den 1. FC Heidenheim (6:0) am 8. November 2025 zündeten Leverkusener Anhänger zwei Bengalische Feuer. Außerdem entfachten Leverkusener Zuschauer in der 46. Minute der Partie gegen Borussia Dortmund (1:2) am 29. November 2025 drei Bengalische Feuer sowie drei Rauchtöpfe. Während des DFB-Pokalspiels bei Borussia Dortmund (1:0) am 2. Dezember 2025 zündeten Leverkusener Anhänger insgesamt 54 Bengalische Feuer.
MSPW – Media Sportservice Von NRW nach ganz Deutschland – kompetent und brandaktuell

