Sportgericht ahndet Pyrotechnik beim Derby in Mönchengladbach.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Grund für die hohe Strafe: Vor, während und nach dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach (1:3) am 8. November 2025 zündeten Kölner Anhänger insgesamt mindestens 56 Bengalische Feuer und 30 Blinker. Zu Beginn der zweiten Halbzeit musste die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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