DFB-Sportgericht ahndet wiederholten Einsatz von Pyrotechnik.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum 1848 in mehreren Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 120.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 40.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Urteile beziehen sich in der 2. Bundesliga auf die Auswärtsspiele beim 1. FC Nürnberg (1:2), bei der SpVgg Greuther Fürth (3:0) und bei Hannover 96 (0:0) sowie auf die DFB-Pokalspiele beim FC Augsburg (1:0) und vor eigenem Publikum gegen den VfB Stuttgart (0:2). In den genannten Spielen war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend. Das Fehlverhalten der VfL-Fans wurde im Spielbericht dokumentiert. Der Verein hat den Anträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Foto-Quelle: VfL Bochum
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