DFB-Sportgericht ahndet Vorkommnisse im Duell mit 1. FC Köln.

Bayer 04 Leverkusen ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro verurteilt worden. Damit ahndete das Verbandsgremium das „unsportliche Verhalten“ von Teilen des Leverkusener Anhangs während der Bundesliga-Partie der Werkself gegen den 1. FC Köln (2:0) am 13. Dezember 2025. Einen Teil der Strafe in Höhe von bis zu 14.000 Euro kann Bayer 04 für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Im Rahmen des Derbys mit dem rheinischen Nachbarn war es im Leverkusener Block zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gekommen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Kosten des Verfahrens trägt Bayer 04 Leverkusen.
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