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DFL-Mitgliederversammlung beschließt neue Kaderkostenregel

Personalausgaben auf maximal 70 Prozent der Einnahmen begrenzt.
Die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben auf einer ordentlichen DFL-Mitgliederversammlung einstimmig die Einführung einer Kaderkostenregel beschlossen. Ziel dieser Maßnahme sei es, die finanzielle Stabilität der Klubs, Muttervereine und damit des gesamten Ligaverbands langfristig und nachhaltig zu sichern.

Das Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga (DFL) sorgt seit vielen Jahren für wirtschaftliche Stabilität und Professionalität in der Bundesliga und 2. Bundesliga. Es stellt sicher, dass die Klubs über notwendige Liquidität verfügen sowie unter anderem sportliche, personelle, administrative, infrastrukturelle und finanzielle Kriterien erfüllen. Um angesichts veränderter Rahmenbedingungen im nationalen und internationalen Fußball die finanzielle Stabilität des deutschen Profifußballs dauerhaft zu gewährleisten und die Integrität des Wettbewerbs zu schützen, sind insbesondere Maßnahmen zur Regulierung von Defiziten und zur Förderung nachhaltiger Mittelverwendung notwendig. Vor diesem Hintergrund haben das Präsidium der DFL und die DFL GmbH die Einführung verbindlicher Regelungen für finanzielle Stabilität und ein umfassendes Monitoring beantragt, die nun in einer neuen Monitoring-Ordnung festgeschrieben werden.

Zentrales Element ist die Kaderkostenregel, die ab der kommenden Saison 2026/2027 schrittweise eingeführt und ab der Spielzeit 2028/2029 vollständig umgesetzt wird. Diese Regelung orientiert sich an den für die internationalen Klub-Wettbewerbe geltenden UEFA-Finanzregularien und sieht vor, dass die Kaderkosten maximal 70 Prozent der relevanten Einnahmen eines Klubs betragen dürfen. Dadurch sollen insbesondere finanzielle Extremfälle vermieden werden, die der Wettbewerbsintegrität und der Stabilität des jeweiligen Klubs und Muttervereins schaden.

Die DFL-Regelung beinhaltet ein transparentes und klares System von monetären und sportlichen Sanktionen. Es wird auch zwischen Klubs, die an UEFA-Wettbewerben teilnehmen, und solchen, die nicht daran teilnehmen, unterschieden. Außerdem differenziert das System zwischen Defiziten, die durch Eigenkapital gedeckt sind, und solchen, die nicht durch Eigenkapital gedeckt sind. So sollen im Sinne eines vitalen Wettbewerbs temporär Spielräume für höhere Kaderinvestitionen von finanziell gesunden Klubs ermöglicht werden, die nicht an den internationalen Wettbewerben teilnehmen. Die möglichen Sanktionen reichen von finanziellen Maßnahmen über Punktabzüge bis hin zu Spielberechtigungssperren – einem neuen Sanktionsinstrument, bei dem ein Klub keine neuen Spieler verpflichten darf.

Ziel der Kaderkostenregel ist es, die finanzielle Stabilität und Planbarkeit der Klubs zu stärken, ohne die nationale Wettbewerbsdynamik oder die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu reduzieren.

Ligapräsident Hans-Joachim Watzke sagt: „Deutsche Profiklubs wirtschaften im internationalen Vergleich sehr rational. Dass es bislang nur selten zu Problemen mit den hohen Anforderungen der finanziellen Lizenzierungskriterien kam, unterstreicht den Erfolg des Systems und die Professionalität in den Bundesligen. Es ist zugleich notwendig, die Finanzregularien weiter zu schärfen. Besonders erfreulich ist aus der Perspektive des Ligaverbandes die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Ausarbeitung der neuen Regeln im Sinne des gesamten deutschen Profifußballs.“

DFL-Geschäftsführer Marc Lenz betont: „Mit der neuen Monitoring-Ordnung und der Einführung der Kaderkostenregel geht die DFL einen wichtigen und für alle Klubs sinnvollen Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Finanzstabilität in den Lizenzligen. Finanzielle Extremfälle sollen vermieden werden, die der Wettbewerbsintegrität und der Stabilität des jeweiligen Klubs und Muttervereins schaden. Es handelt sich um eine der umfassendsten Weiterentwicklungen der nationalen Finanzregularien in der Geschichte des deutschen Profifußballs.“

Die Ausarbeitung der Monitoring-Ordnung erfolgte durch die DFL zusammen mit einer durch das DFL-Präsidium eingesetzten, aus der Kommission Finanzen heraus besetzten Arbeitsgruppe „Finanzielle Stabilität“ mit Vertreterinnen und Vertretern der DFL und von sechs Klubs (Bayer 04 Leverkusen, Borussia Dortmund, FC Schalke 04, Hamburger SV, RB Leipzig, SV Darmstadt 98) sowie in enger Abstimmung mit den Liga-Gremien, der Kommission Finanzen und der Vollversammlung Finanzen.

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