Sportgericht ahndet Pyrotechnik und geworfene Gegenstände.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 17.200 Euro belegt.
Die Strafe resultiert aus der Auswärtspartie am 8. Spieltag bei Eintracht Braunschweig (7.200 Euro) sowie dem Heimspiel in der zweiten Runde des DFB-Pokals gegen Bayer 04 Leverkusen (10.000 Euro). In beiden Fällen waren jeweils mehrere pyrotechnische Gegenstände entzündet worden, beim Spiel gegen Leverkusen waren außerdem Gegenstände auf das Spielfeld geworfen worden.
„Strafen wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und wegen des Werfens von Gegenständen sind sehr ärgerlich für uns“, sagt SCP07-Geschäftsführer Martin Hornberger. „Die dadurch gebundenen Ressourcen fehlen uns leider an anderer Stelle, wie etwa beim Ausbau unserer Infrastruktur und der für uns so wichtigen Förderung des Nachwuchses.“
Foto-Quelle: SC Paderborn 07
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