Einsatz von Pyrotechnik und unbefugter Zutritt zum Stadion bestraft.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 54.200 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Vor dem Auswärtsspiel beim VfL Bochum (1:0) am 27. September 2025 brannten Anhänger der Rot-Weißen mindestens 52 pyrotechnische Gegenstände ab, wodurch sich der Spielbeginn um zehn Minuten verzögerte. Weiter heißt es in dem Urteil, dass F95-Fans bei der Stadionöffnung so großen Druck auf die Sperren und Kräfte der Einlasskontrollen ausübten, dass es mindestens 30 Personen gelang, unbefugt in den Gastbereich des Stadions einzudringen.
Für diese Vergehen muss die Fortuna 54.200 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Foto-Quelle: Fortuna Düsseldorf
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