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Böller in Essen: Mannheim muss 12.000 Euro Geldstrafe zahlen

SV Waldhof konnte für Unterbrechung verantwortliche Person ermitteln.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Dem Urteil liegt ein Vorfall aus der Drittliga-Partie vom 4. März 2026 zwischen Rot-Weiss Essen und dem SV Waldhof (1:0) zugrunde.

In der 52. Spielminute wurde im Mannheimer Fanblock ein Knallkörper gezündet. In der Folge ging Essens Torhüter Felix Wienand zu Boden (Foto), das Spiel wurde für 47 Minuten unterbrochen, der Schlussmann musste verletzungsbedingt ausgewechselt werden. Das Urteil stützt sich auf die Schiedsrichterberichte, die Berichte der DFB-Sicherheitsaufsicht, eine Inaugenscheinnahme der TV-Bilder sowie weitere Videoaufzeichnungen und Stellungnahmen.

Zur Urteilsbegründung sagt Torsten Becker, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und zuständige Einzelrichter: „Bei der Strafhöhe haben wir einerseits berücksichtigt, dass es infolge des Vorfalls zu einer längeren Spielunterbrechung kam und ein Spieler verletzungsbedingt ausgewechselt werden musste. Von Bedeutung für das Strafmaß war andererseits aber in besonderem Maße, dass die verantwortliche Person ermittelt werden konnte. Da nun die Möglichkeit einer Regressnahme besteht, haben wir bei der Bemessung der Strafhöhe auch deren Vollstreckbarkeit berücksichtigt.“

Foto-Quelle: Marcel Rotzoll

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