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Pyrotechnik: Alemannia Aachen muss 66.950 Euro Geldstrafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet Vorkommnisse beim Spiel gegen Cottbus.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Im Rahmen des Drittliga-Spiels gegen den FC Energie Cottbus (4:1) wurden im Aachener Zuschauerbereich bereits vor Spielbeginn mindestens 60 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln) gezündet. Außerdem wurden aus mindestens acht im Aachener Zuschauerbereich gezündeten Feuerwerksbatterien heraus jeweils zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgeschossen.

Während des Spiels und nach Abpfiff wurden im Aachener Zuschauerbereich weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet, unter anderem in der 13. und 43. Spielminute sowie in der 54. und 62. Spielminute. Das Urteil ist rechtskräftig.

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