Fans hatten in Cottbus Rauchkörper und Pyrotechnik gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.520 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.150 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Im Rahmen des Drittliga-Spiels beim FC Energie Cottbus (3:5) am 19. April wurden im Essener Zuschauerbereich unmittelbar vor Spielbeginn mindestens 15 Rauchkörper, 40 Bengalische Fackeln und drei Fontänen gezündet, wodurch sich der Anpfiff der Partie um mehr als drei Minuten verzögerte. Das Urteil ist rechtskräftig.
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