Bad Gögging – MSPW – Media Sportservice https://www.media-sportservice.de Von NRW nach ganz Deutschland - kompetent und brandaktuell Wed, 06 Apr 2022 11:00:36 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.3 Bayerischer Fußball-Verband: Präsident Rainer Koch verzichtet auf Kandidatur https://www.media-sportservice.de/2022/04/06/bayerischer-fussball-verband-praesident-rainer-koch-verzichtet-auf-kandidatur/ https://www.media-sportservice.de/2022/04/06/bayerischer-fussball-verband-praesident-rainer-koch-verzichtet-auf-kandidatur/#respond Wed, 06 Apr 2022 11:00:36 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=125773 Verbandstag findet am 24. und 25. Juni in Bad Gögging statt.
Dr. Rainer Koch (Foto) verzichtet auf dem Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) am 24. und 25. Juni 2022 im niederbayerischen Bad Gögging auf eine neuerliche Kandidatur als BFV-Präsident: Diesen persönlichen Entschluss hatte der 63 Jahre alte Jurist dem BFV-Vorstand bereits am 12. März und damit nur wenige Stunden nach dem Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) angekündigt. Entsprechend hat sich Rainer Koch in der Vorstandssitzung in Nürnberg auch formell erklärt sowie seinen Entschluss den rund 4500 Mitgliedsvereinen des BFV, seinen knapp 1000 ehrenamtlichen und den etwa 100 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in einer persönlichen E-Mail mitgeteilt.

Koch, der 2004 zum Präsidenten des größten der 21 Landesverbände gewählt worden war und insgesamt 15 Jahre lang dem DFB-Präsidium als Vize-Präsident angehört hatte, bedankt sich ausdrücklich dafür, dass der Vorstand mit dieser Entscheidung in den vergangenen Wochen so vertrauensvoll umgegangen ist. Damit ist der BFV-Spitze die Möglichkeit eröffnet worden, sich in Ruhe auf die neue Situation einzustellen und über das weitere Vorgehen zur Klärung der Nachfolge abzustimmen. Der BFV-Vorstand hat mit seinen Untergliederungen nunmehr die dafür notwendigen und sachgerechten Diskussionsprozesse eingeleitet.

„Es stand für mich sofort außer Frage, dass ich das Ergebnis des DFB-Bundestags respektiere und im Interesse des BFV zu einem schnellen Wechsel in der Verbandsführung meinen Beitrag leiste. Der BFV als mit Abstand größter Landesverband ist mit keinem Vertreter mehr im 16-köpfigen DFB-Präsidium berücksichtigt. Unter diesen Umständen ist es für den BFV besser, wenn ich nach 18 Jahren nicht – wie eigentlich seit langem geplant – noch ein letztes Mal kandidiere. Ich übergebe meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger an der Spitze des BFV einen in allen Bereichen bestens aufgestellten, zukunftsorientiert und nachhaltig ausgerichteten Landesverband.“

Zu seiner eigenen Zukunft erklärt Rainer Koch: „Ich selbst werde künftig meine persönlichen Prioritäten neu setzen und zum Jahreswechsel in meinen Beruf zurückkehren. Im UEFA-Exekutivkomitee bin ich bis zum Frühjahr 2025 gewählt. Allerdings habe ich gegenüber UEFA-Präsident Aleksander Čeferin und dem neu gewählten DFB-Präsident Bernd Neuendorf bereits unmittelbar nach dem DFB-Bundestag am 12. März angeboten, das UEFA-Exekutivkomitee zu verlassen, sobald ein Ausscheiden von mir aus dieser Funktion im Interesse des DFB und seines neuen Präsidenten sowie der UEFA für sachgerecht erachtet wird.“

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Täter ermittelt: 1. FC Schweinfurt 05 kommt ohne Punktabzug davon https://www.media-sportservice.de/2019/03/22/taeter-ermittelt-1-fc-schweinfurt-05-kommt-ohne-punktabzug-davon/ https://www.media-sportservice.de/2019/03/22/taeter-ermittelt-1-fc-schweinfurt-05-kommt-ohne-punktabzug-davon/#respond Fri, 22 Mar 2019 09:00:08 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=67146 Nach Ausschreitungen in Buchbach muss FCS 1.500 Euro Strafe zahlen.
Bayern-Regionalligist 1. FC Schweinfurt 05 hat mit Erfolg alles dafür getan, um einem drohenden Punktabzug zu entgehen: Das Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat die „Schnüdel“ wegen Verletzung der Platzdisziplin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Die Auswärtspartie beim TSV Buchbach (1:0 für Schweinfurt) musste Anfang März zweimal unterbrochen werden, nachdem im Schweinfurter Fanblock Pyrotechnik gezündet worden war. Da der FC 05 im Nachgang der Partie in enger Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden den Täter noch vor dem Urteilsspruch identifizieren konnte, verzichtete das Sportgericht auf einen Punktabzug. Allerdings erhält der Regionalligist die Auflage, den Nachweis zu erbringen, dass der Täter für die verhängte Strafe in Regress genommen und mit einem Stadionverbot belegt wird. Gleichzeitig verpflichtet sich der 1. FC Schweinfurt 05 dazu, sein Sicherheitskonzept für Auswärtspartien zu überarbeiten, um derartige Ausschreitungen in Zukunft auszuschließen.

„Der 1. FC Schweinfurt hat sich unmittelbar nach dem Spiel von den Vorfällen distanziert und deutlich gemacht, dass der Klub alles daransetzen wird, den Täter zu ermitteln und ihn für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen – und hat das noch vor dem Urteilsspruch auch in die Tat umgesetzt. Das zeigt, dass es richtig war, auf dem Verbandstag die Strafen für solche Vergehen drastisch zu erhöhen, aber die Vereine gleichzeitig dazu anzuhalten, die eigentlichen Täter zu ermitteln und sich von ihnen die Strafen erstatten zu lassen. Dass Schweinfurt bereits der dritte Klub in der laufenden Saison ist, der den wahren Schuldigen benennt und in die Verantwortung nimmt, ist ein gutes Zeichen für den Fußball“, erklärt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier, der im BFV-Präsidium für die unabhängige Sportgerichtsbarkeit zuständig ist.

Mit dem FC Eintracht Bamberg 2010 und dem VfB Eichstätt haben bereits zwei Klubs von der beim Verbandstag im Mai 2018 beschlossenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen sportgerichtlichen Verfahrens erfolgreich Gebrauch gemacht und so eine Reduzierung der Strafen erreicht. Im Falle des FC Eintracht Bamberg wurde ein Punktabzug rückgängig gemacht. Der FC Schweinfurt 05 hat indes umgehend und noch vor einem erstinstanzlichen Urteil aktiv bei der konsequenten Aufklärung mitgewirkt und hatte jetzt Erfolg.

Die Delegierten hatten sich im Mai 2018 in Bad Gögging dafür ausgesprochen, die Aufklärungsarbeit der unabhängigen bayerischen Sportgerichte bei Vorfällen jeglicher Art ganz klar „täterorientiert“ auszurichten und die Täter für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Gelingt es, die Täter zu identifizieren bzw. engagiert sich ein bereits identifizierter Täter als Wiedergutmachung nachweislich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich für Sport- oder Sozialprojekte, können die Sanktionen gegen die Vereine reduziert werden. Sollte ein Verein die Täter erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Sportgerichtsverfahrens ermitteln können, kann das Verfahren neu aufgerollt werden. Gleichzeitig wurden die Sanktionen (§ 48 RVO) bei Fällen von Gewalt, Diskriminierung oder dem Einsatz von Pyrotechnik drastisch erhöht: Bei Vorfällen in der Bayernliga können Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden, in der Regionalliga Bayern sogar bis zu 50.000 Euro (mindestens 300 Euro). In den Klassen darunter reichen die finanziellen Sanktionen von der Mindeststrafe in Höhe von 300 Euro bis zu 12.000 Euro. Zudem drohen weitere Folgen wie Platzsperren und auch Punktabzüge (etwa bei wiederholten Pyrotechnik-Vorfällen oder einer Unterbrechung von mehr als fünf Minuten in einem Spiel). Im Extremfall ist die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse möglich.

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