Rechtsanwalt – MSPW – Media Sportservice https://www.media-sportservice.de Von NRW nach ganz Deutschland - kompetent und brandaktuell Fri, 23 Sep 2022 09:39:19 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.3 Essener Rechtsanwalt soll S04- und RWE-Sponsor sanieren https://www.media-sportservice.de/2022/09/23/essener-rechtsanwalt-soll-s04-und-rwe-sponsor-sanieren/ https://www.media-sportservice.de/2022/09/23/essener-rechtsanwalt-soll-s04-und-rwe-sponsor-sanieren/#respond Fri, 23 Sep 2022 09:30:55 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=133655 Amtsgericht bestellt Dr. Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter.


Über das Vermögen eines Essener Bau-Unternehmens, das sich auch als Sponsor beim Fußball-Bundesligisten FC Schalke 04 (Ärmel) und beim Drittligisten Rot-Weiss Essen (Haupt- und Trikotsponsor) engagiert, wurde vor wenigen Tagen das vorläufige Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Essen eröffnet (MSPW berichtete). Jetzt wurde auch bekannt, wer den Fall als Sanierer übernehmen soll. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Essener Rechtsanwalt und Insolvenzexperte Dr. Biner Bähr (Foto) bestellt, der sich aktuell einen Überblick über die genaue Situation des Unternehmens verschafft.

Außerdem teilte das Amtsgericht Essen in einem offiziellen Insolvenzbeschluss mit: „Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.“

Foto-Quelle: White & Case

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3. Liga: Auch in Niedersachsen ab sofort mehr Fans im Stadion https://www.media-sportservice.de/2022/02/12/3-liga-ab-sofort-auch-in-niedersachsen-mehr-fans-im-stadion/ https://www.media-sportservice.de/2022/02/12/3-liga-ab-sofort-auch-in-niedersachsen-mehr-fans-im-stadion/#respond Sat, 12 Feb 2022 09:15:41 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=123248 Oberverwaltungsgericht Lüneburg hebt Zuschauerbeschränkung auf.


Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem von den Drittligisten Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück eingereichten Normenkontrolleilantrag weitestgehend stattgegeben und damit den § 11, Absatz 6 der Niedersächsischen Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die drei Vereine haben deshalb bereits für die anstehenden Heimspiele eine Zuschauerzulassung von 50 Prozent der Stadionkapazität bzw. 8.700 Zuschauer in Braunschweig bei den lokal zuständigen Behörden beantragt.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg unsere im Antrag begründeten Auffassung teilt und wir durch das Urteil nun die Möglichkeit hatten, genau wie die anderen Vereine des Bundesgebiets, bis zu 50 Prozent der Stadionkapazität an Zuschauern zu beantragen“, erklärt VfL-Präsident Holger Elixmann. „Wir begrüßen die Einschätzung des Gerichtes insbesondere im Sinne unserer Fans sehr und freuen uns, wenn wir am 19. Februar ein unter Berücksichtigung der weiterhin notwendigen Schutzmaßnahmen stimmungsvolles Niedersachsenderby gegen Eintracht Braunschweig mit Zuschauern an der Bremer Brücke austragen dürfen.“

Die in der Corona-Verordnung vorgesehene Beschränkung auf maximal 500 Personen ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg unabhängig von der jeweiligen Kapazität und der Lage sowie Ausgestaltung des jeweiligen Veranstaltungsortes auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stellt einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der drei Antragsteller dar. Damit ist das Oberverwaltungsgericht der Antragsbegründung der drei Vereine gefolgt, den stellvertretend Rechtsanwalt Jan Kuhlmann von der Osnabrücker Kanzlei „Roling & Partner“ eingereicht hatte.

Eintracht Braunschweig, der SV Meppen und der VfL Osnabrück hatten sich zu Beginn dieser Woche mit einem Normenkontrolleilantrag gegen die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen unter freiem Himmel gewendet, soweit danach jedenfalls an Fußballspielen nicht bei einer maximalen Auslastung der Veranstaltungsstätte von 50 Prozent bzw. bis zu 10.000 Menschen teilnehmen dürfen.

Die drei Vereine haben bereits für die jeweiligen Heimspiele an diesem (Eintracht Braunschweig und SV Meppen) und dem nächsten Wochenende (VfL Osnabrück) die Zuschauerzulassung von 50 Prozent der jeweiligen Stadionkapazität bzw. in Braunschweig 8.700 Zuschauer mit einem entsprechenden Hygienekonzept bei den lokal zuständigen Behörden beantragt, denen in einer Einzelfallentscheidung die Festlegung der maximal zulässigen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern obliegt. Der Antrag des SV Meppen ist bereits genehmigt.

Die Außervollzugsetzung der absoluten Obergrenze der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen unter freiem Himmel wirkt nicht nur zugunsten von Eintracht Braunschweig, dem SV Meppen und dem VfL Osnabrück. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.

„Wir sind sehr froh, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Damit wollten wir ja keine Sonderrolle für den Profifußball erwirken, sondern in Niedersachsen die gleichen Chancen haben wie die Vereine aus anderen Bundesländern. Es freut uns auch für unsere Fans sehr, die jetzt die Möglichkeit haben, als zwölfter Mann unser Team zu unterstützen“, meint Wolfram Benz, Sprecher der Geschäftsführung von Eintracht Braunschweig. „Mit der Entscheidung des Gerichts werden wir und unsere Fans weiterhin sehr verantwortungsbewusst umgehen. Aktuell haben wir unser Hygienekonzept für 8.700 Zuschauer, welches in dieser Saison im Eintracht-Stadion an der Hamburger Straße in ähnlicher Form bereits erfolgreich umgesetzt worden ist, beim Braunschweiger Gesundheitsamt zur Freigabe eingereicht“, so Benz weiter.

 

 

 

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KFC: Dr. Claus-Peter Kruth als Insolvenzverwalter https://www.media-sportservice.de/2021/02/04/kfc-dr-claus-peter-kruth-als-insolvenzverwalter/ https://www.media-sportservice.de/2021/02/04/kfc-dr-claus-peter-kruth-als-insolvenzverwalter/#respond Thu, 04 Feb 2021 11:15:24 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=103098 Amtsgericht bestellt Düsseldorfer Rechtsanwalt – Spielbetrieb geht weiter.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth ist vom Amtsgericht Krefeld zum vorläufigen Insolvenzverwalter beim KFC Uerdingen 05 bestellt worden. Ende Januar hatte die Spielbetriebs-GmbH der Krefelder einen Antrag für ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt.

Dr. Kruth ist Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht sowie Partner einer überregional tätigen Kanzlei. Aktuell verschaffe er sich mit seinem Team einen Überblick über die wirtschaftliche Gesamtsituation beim KFC und werde „umgehend“ Gespräche mit allen Beteiligten aufnehmen.

„Um dem Traditionsklub eine Perspektive zu ermöglichen, werden wir in den kommenden Tagen und Wochen unter Einbezug der Liga-Statuten alle zur Verfügung stehenden Optionen prüfen, um weiterhin hochklassigen Fußball in Krefeld anbieten zu können“, erklärt Kruth. Bereits jetzt sei allerdings klar, dass es ohne weiteres finanzielles Engagement von Sponsoren, die in den KFC investieren, keine dauerhafte Perspektive geben wird.

Der Geschäfts- und Spielbetrieb des KFC Uerdingen 05 in der 3. Liga soll in Abstimmung mit dem DFB ohne Einschränkung aufrechterhalten werden. Das nächste Spiel der Krefelder findet am Sonntag, 13 Uhr, bei der U 23 des FC Bayern München statt. Die Mitarbeiter und Spieler der KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH erhalten ihre Löhne und Gehälter für drei Monate dank der Hilfe durch Insolvenzgeldzahlungen der Agentur für Arbeit.

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