Tierarzt – MSPW – Media Sportservice https://www.media-sportservice.de Von NRW nach ganz Deutschland - kompetent und brandaktuell Tue, 12 Sep 2023 09:49:24 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.3 Galopper-Dachverband bietet Seminar zu tierärztlicher Betreuung an https://www.media-sportservice.de/2023/09/12/dachverband-deutscher-galopp-bietet-seminar-zu-tieraerztlicher-betreuung-an/ https://www.media-sportservice.de/2023/09/12/dachverband-deutscher-galopp-bietet-seminar-zu-tieraerztlicher-betreuung-an/#respond Tue, 12 Sep 2023 09:00:42 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=150720 Veranstaltung findet am 2. und 3. Oktober in einem Berliner Hotel statt.

Am 2. und 3. Oktober bietet die Akademie des Galopper-Dachverbandes „Deutscher Galopp“ – in Zusammenarbeit mit Dr. Ina Schenk und Dr. Monica Venner – in einem Berliner Hotel ein zweitägiges Seminar über die tierärztliche Betreuung von Rennpferden an. Begleitend zum Renntag rund um den Preis der Deutschen Einheit in Hoppegarten am 3. Oktober richten nationale und internationale Referentinnen und Referenten ihre Vorträge an (Renn-)Pferde-Tierärzt*innen, Studierende der Tiermedizin und Trainer*innen.

Neben dem wichtigen Tierwohlthema „Maulwinkel“ mit einer Diskussionsrunde zu Befunden sind die Evaluierung des Verhaltens von Rennpferden vor Trainingsbeginn sowie der Umgang mit Notfällen und schweren Verletzungen auf dem Geläuf weitere Programmpunkte. Renommierte englische Tierärzte berichten, wie medizinische Entscheidungen auf Rennbahnen in Großbritannien getroffen werden. Ein Augenmerk gilt auch der Entwicklung junger Rennpferde. Röntgenbefunde von Epiphysenfugen dienen hierbei Schulungs- und Gesprächszwecken.

Vor dem Beginn des Feiertag-Renntages in Hoppegarten sind die Teilnehmer*innen zu einer Diskussion zum Thema „Rennbahn-Tierärzte“ eingeladen. Mitglieder der Rennleitung stehen außerdem für Gespräche zur Verfügung, bevor eine Backstage-Besichtigung des Rennbahngeländes in Hoppegarten den lockeren Teil des Seminars einläutet.

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Herpesvirus-Ausbruch: Deutscher Galopp beschließt Impfpflicht https://www.media-sportservice.de/2021/03/05/herpesvirus-ausbruch-deutscher-galopp-beschliesst-impfpflicht/ https://www.media-sportservice.de/2021/03/05/herpesvirus-ausbruch-deutscher-galopp-beschliesst-impfpflicht/#respond Fri, 05 Mar 2021 14:30:18 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=104973 Ungeimpfte Pferde müssen schon Sonntag in Dortmund-Wambel passen.
Auf den Ausbruch des „Equinen Herpesvirus“ bei einer Reitsportveranstaltung in Valencia hat jetzt auch der Galopper-Dachverband „Deutscher Galopp“ reagiert. Ab sofort sind ungeimpfte Pferde für die Rennen nicht mehr zugelassen.

Wir veröffentlichen die Stellungnahme von „Deutscher Galopp“ im Wortlaut:

„Vor einigen Tagen ist es zu einem Ausbruch des Equinen Herpesvirus bei einer Reitsportveranstaltung in Valencia gekommen. Diesem sind nach aktuellem Stand auch mehrere deutsche Pferde zum Opfer gefallen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat deshalb bis zum Ende des Monats alle Reitsportveranstaltungen abgesagt und vor allem auf notwendige Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen hingewiesen.

Deutscher Galopp hat in den letzten Tagen diese ernste Situation mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, unseren Schwesterverbänden im Ausland, den Gremien auf internationaler Ebene, den beratenden Tierärzten und weiteren Experten eingehend analysiert und erörtert. Dabei war uns wie immer das Tierwohl oberste Richtschnur unseres Handelns.

Aktuell sind in der Vollblut-Population weltweit wie auch in Deutschland zum Glück (noch) keine Herpesfälle zu verzeichnen, die aus diesem Geschehen herrühren. Dies liegt zum einen offenbar daran, dass die Populationen jedenfalls überwiegend voneinander separiert gehalten werden. Zum anderen ist die Mehrzahl der Vollblutpferde in Deutschland bereits gegen das Herpesvirus geimpft. Dies ist für die Zuchtbetriebe ja seit vielen Jahren Pflicht. Außerdem besteht in Frankreich eine Impfpflicht. Eine Aussetzung der Rennen in Deutschland ist deshalb nicht geboten.

Allerdings ist im Sinne des Tierwohls und einer konsequenten Vorbeugung der Ausbreitung des Herpesvirus die sofortige Einführung einer Impfpflicht und der Ausschluss ungeimpfter Pferde von den Rennen geboten. Der Vorstand von Deutscher Galopp hat deshalb gemäß Ziffer 696 der Rennordnung von Deutscher Galopp mit sofortiger Wirkung die Einführung einer Impfpflicht für alle Rennpferde beschlossen. Nicht geimpfte Pferde dürfen am Rennbetrieb ab sofort nicht teilnehmen. Dies gilt bereits für die am Sonntag auf der Rennbahn in Dortmund-Wambel stattfindenden Rennen.

Im Einzelnen: Alle Pferde, die am Rennbetrieb in Deutschland teilnehmen, sind nach erfolgter Grundimmunisierung in einem Turnus von nicht mehr als sechs Monaten gegen das Herpesvirus zu impfen. Dabei sind für die drei Impfungen der Grundimmunisierung die gleichen Impfintervalle einzuhalten, wie sie ab dem 1. Januar 2021 auch für Influenzaimpfungen gefordert werden (s. WRK Nr. 1 vom 5. Januar 2021).

Dabei ist zu beachten: Aktuell stehen – vor allem wegen der außerordentlich starken Nachfrage aus dem Reitsportbereich – die Impfstoffe nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die weitere Produktion der Impfstoffe kann noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich dazu unverzüglich bei Ihrem Tierarzt bzw. Ihrer Tierärztin. Womöglich haben diese noch Bestände des Impfstoffes vorrätig; diese sollten Sie sich unmittelbar sichern.

Durch die Impfung wird die Virenlast verringert. Sie bietet indes keinen individuell verbindlichen Schutz gegen die Erkrankung selbst. So können leider auch bereits geimpfte Pferde erkranken.

Neben der nach der Grundimmunisierung alle sechs Monate vorzunehmenden Wiederholungsimpfung ist deshalb eine konsequente Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzregeln erforderlich.

Wir ermuntern weiterhin alle Rennsportbeteiligten zur konsequenten Einhaltung der von der Reiterlichen Vereinigung bereits formulierten Hygiene- und Infektionsschutzregeln.

Diese sind vor allem:
Die Gesundheit der Pferde täglich überprüfen (Fressverhalten, Gesamteindruck).
Bei Kenntnis von Ausbrüchen in der Umgebung regelmäßiges Fiebermessen.
Bei Symptomen, wie etwa Fieber, Abgeschlagenheit, Husten und Nasenausfluss, das erkrankte Pferd von anderen Pferden separieren und einen Tierarzt hinzurufen.
Ausschließliches Benutzen der eigenen Ausrüstung (Eimer, Halfter, Stricke, Decken, usw.), also Pferde nicht aus gemeinsamen Tränken trinken lassen und nur aus dem eigenen Eimer fressen lassen.
Immer dann, wenn mehrere Pferde aus unterschiedlichen Ställen aufeinandertreffen, steigt der Infektionsdruck. Deshalb sollten neue Pferde, die in einen Stall kommen, zunächst isoliert und der gesamte Bestand genau beobachtet werden.
Auch Menschen können das Virus über Hände, Kleidung und Ausrüstungsgegenstände weitertragen, deshalb sind hier Hygiene und Desinfektion besonders wichtig.

Deutscher Galopp wird die Situation weiterhin tagesaktuell beobachten und regelmäßig über relevante Veränderungen der Situation informieren.“

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Traben: Impfung gegen Herpesvirus wird ab 2021 zur Pflicht https://www.media-sportservice.de/2020/02/08/traben-impfung-gegen-herpesvirus-wird-ab-2021-zur-pflicht/ https://www.media-sportservice.de/2020/02/08/traben-impfung-gegen-herpesvirus-wird-ab-2021-zur-pflicht/#respond Sat, 08 Feb 2020 13:45:01 +0000 https://www.media-sportservice.de/?p=83817 Dachverband HVT reagiert auf Krankheitsfälle in Gelsenkirchen.
Der Traber-Dachverband HVT mit Sitz in Berlin hat auf die beiden Herpes-Fälle auf der Trabrennbahn in Gelsenkirchen und die zwischenzeitliche Schließung der Bahn (die inzwischen gegen strenge Hygiene-Auflagen wieder aufgeboben wurde/MSPW berichtete) reagiert. Ab dem 1. Januar 2021 wird es zur Pflicht, Trabrennpferde gegen das „Equine Herpesvirus“ impfen zu lassen.

Wir veröffentlichen die Mitteilung des Dachverbandes im Wortlaut:

„Das Präsidium des HVT hat in seiner letzten Sitzung am 15. Januar 2020 eine ab dem 1. Januar 2021 in Deutschland geltende Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus beschlossen und folgt damit Ländern wie Frankreich, Belgien Holland, Spanien oder England nach, wo eine solche Impfpflicht ebenfalls obligatorisch ist und sich dort gleichermaßen auf Renn- wie auf Zuchtpferde bezieht. Mit Beginn der Impfpflicht ab 1. Januar 2021 muss die Grundimmunisierung bereits erfolgt sein. Das Impfprotokoll ist in den „Durchführungsbestimmungen zur Impfung gegen das Equine Herpesvirus“ geregelt.

Durchführungsbestimmungen zur Impfung gegen das Equine Herpesvirus

1. An Rennen darf ein Pferd nur teilnehmen, wenn es grundimmunisiert ist. Die Grundimmunisierung umfasst insgesamt drei Impfungen innerhalb eines Jahres. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung beträgt 21-92 Tage, der zwischen der zweiten und der dritten Impfung 150-215 Tage (Wiederholungsimpfungen werden nach Herstellerangaben des Impfstoffes empfohlen). Wenn die Grundimmunisierung eines Pferdes außerhalb des geographischen Gebietes des HVT stattgefunden hat und den im jeweiligen Herkunftszuchtland geltenden Impfvorschriften entsprochen hat, so gilt ein Pferd als regelkonform grundimmunisiert.

2. Die Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal zwölf Monaten – gerechnet ab dem Datum der dritten Impfung der Grundimmunisierung – durchzuführen.

3. Die Impfung ist durch den ausführenden Tierarzt im Equidenpass zu bescheinigen. In der Bescheinigung müssen die Angaben über das betreffende Pferd, Name, Art und Fertigungsnummer sowie Verwendbarkeitsdatum des Impfstoffes (grundsätzlich mittels „Label“), das Datum, Name, Wohnsitz (Stempel) des Tierarztes sowie dessen Unterschrift enthalten sein.

4. Die Impfnachweise der an Rennen teilnehmenden Pferde sind gemäß § 8 Abs. 2 h) TRO bei ihrer erstmaligen Teilnahme an Qualifikationsrennen und danach in zwölfmonatigen Abständen zu kontrollieren.

5. Wird die Impfung gemäß diesen Durchführungsbestimmungen nicht nachgewiesen, sperrt der HVT das betreffende Pferd gemäß § 29 Abs. 1 d) TRO.“

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