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Pyrotechnik und Feuerzeuge: 1. FC Köln und Schalke 04 bestraft

DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ der Anhänger.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 60.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

So waren vor dem Beginn des DFB-Pokalspiels beim Südwest-Regionalligisten 1. FC Saarbrücken (2:3) am 29. Oktober 2019 in Völklingen im Kölner Zuschauerbereich zehn Bengalische Feuer, fünf Blinker, ein Rauchtopf sowie vier Raketen gezündet worden. Außerdem wurden in der 66. Minute drei Blinker abgebrannt.

Vor dem Anpfiff sowie in der 14. und 46. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 (1:3) am 25. Oktober 2019 brannten Kölner Zuschauer insgesamt 29 pyrotechnische Gegenstände ab.

20.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Der FC Schalke 04 wurde vom DFB-Sportgericht zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro verurteilt. In der 60. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund (0:0) am 26. Oktober 2019 waren aus dem Schalker Zuschauerbereich mindestens 15 Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen worden.

Unmittelbar nach dem Anpfiff und in der 27. Minute des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg (2:2) am 21. Dezember 2019 brannten Schalker Zuschauer jeweils ein Bengalisches Feuer ab. Außerdem wurden in der 54. Minute mindestens drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

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