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DFB-Sportgericht weist Duisburg-Einspruch zurück

BVB-Kapitän Franz Pfanne war nach Ansicht des MSV nicht spielberechtigt.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des MSV Duisburg gegen die Wertung des am 6. Februar 2022 mit 1:3 verlorenen Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Der Einspruch sei zwar zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet, formulierte das Gericht in seinem Urteil.

Duisburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Dortmund mit Kapitän Franz Pfanne (Foto) einen Spieler eingesetzt habe, der nach Auffassung der Duisburger wegen der fünften Gelben Karte nicht spielberechtigt gewesen sei. Er habe auch im Spiel gegen den SV Meppen am 6. November 2021 eine Gelbe Karte gezeigt bekommen.

Das DFB-Sportgericht führte in seinem Urteil nunmehr aus, dass für Franz Pfanne in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt waren. Im Spielbericht des Dortmund-Spiels gegen Meppen sei keine Gelbe Karte gegen Pfanne eingetragen, dafür eine gegen seinen Mitspieler Maik Amedick.

Beide Vereine hatten den Spielbericht nach der Begegnung bestätigt, Dortmund hatte auch keinen Einspruch gegen die dort eingetragene Verwarnung für Amedick eingelegt. Der DFB-Spielleitung beziehungsweise dem Schiedsrichter seien auch keine Eintragungsfehler im Spielbericht bis zum folgenden Werktag vor dem nächsten Spiel angezeigt worden, so dass die Eintragungen im Spielbericht nach den geltenden Regeln rechtskräftig wurden.

Ungeachtet dessen sei den Dortmundern auch kein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs vorzuwerfen. Der Klub hatte vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt, dass Franz Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier Gelbe Karten erhalten hatte.

Der MSV Duisburg hat inzwischen angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Foto-Quelle: Borussia Dortmund

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