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DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafen gegen MSV Duisburg

Vorfälle bei NRW-Duellen mit BVB, Verl und Viktoria Köln geahndet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 4.950 Euro belegt. Davon kann der MSV bis zu 1.280 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die höhere Strafe von 3.850 Euro: Zum Anpfiff des Drittliga-Spiels der „Zebras“ bei der U 23 von Borussia Dortmund (0:1) am 27. September 2023 hatten Duisburger Anhänger mindestens acht Blinker und Bengalische Fackeln gezündet. Außerdem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit im Duisburger Zuschauerbereich mindestens drei weitere Blinker angesteckt.

Mit einer Geldbuße in Höhe von 1.100 Euro wurde außerdem geahndet, dass in der 46. Minute des Drittliga-Spiels gegen den SC Verl (2:3) am 15. September ein Duisburger Zuschauer eine Bengalische Fackel entzündet hatte. Darüber hinaus warf ein Duisburger Anhänger in der 88. Minute des Drittliga-Spiels gegen den FC Viktoria Köln (0:2) am 23. September einen Knallkörper auf das Spielfeld.

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