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DFB-Bundesgericht verhandelt Erdmann-Berufung

Am 13. Oktober, 10.30 Uhr, im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Mittwoch, 13. Oktober, ab 10.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Berufung des Abwehrspielers Dennis Erdmann vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts. Geleitet wird die Sitzung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Erdmann war am 13. September vom DFB-Sportgericht „wegen krass sportwidrigen Verhaltens“ mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt worden, nachdem er bereits seit dem 2. September vorläufig gesperrt war.

Das Gremium folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und sah es nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt als erwiesen an, dass der Saarbrücker während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Abwehrspieler, der während seiner Karriere auch schon für die U 23 des FC Schalke 04, Dynamo Dresden, den FC Hansa Rostock, den 1. FC Magdeburg und TSV 1860 München am Ball war, selbst bestreitet dies.

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