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FVN-Sportgericht weist Beschwerde von TuRU Düsseldorf zurück

Entscheidung von Staffelleiter Clemens Lüning sei zutreffend erfolgt.


Das Verbandssportgericht des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) hat die Beschwerde von TuRU Düsseldorf gegen die Platzierung auf Platz zwölf und damit der Zuordnung zur Abstiegsrunde der Oberliga Niederrhein zurückgewiesen.

Demnach ist die Entscheidung laut Urteil vom 4. April 2022 „zutreffend erfolgt und sportrechtlich nicht zu beanstanden“. Die Frist zur Rechtsmitteleinlegung wurde auf drei Tage abgekürzt.

Nach dem 22. Spieltag der Oberliga Niederrhein waren der TSV Meerbusch und TuRU Düsseldorf (beide 30 Zähler) punktgleich auf den Plätzen elf (Teilnahme an der Aufstiegsrunde) und zwölf (Teilnahme an der Abstiegsrunde) gelandet.

Damit kam nach den Durchführungsbestimmungen der direkte Vergleich zur Anwendung, den der TSV Meerbusch 1:0 für sich entscheiden konnte. Gegen die Einteilung hatte TuRU Düsseldorf Beschwerde eingelegt, die daraufhin von Oberliga-Staffelleiter Clemens Lüning nicht abgeholfen wurde. Der Verbandsfußballausschuss leitete danach die Beschwerde an das Verbandssportgericht weiter.

So sortierte der FVN den TSV Meerbusch in die Aufstiegsrunde ein, in der auch der 1. FC Kleve als Tabellenfünfter an den Start geht. Am Samstag, 17 Uhr, hätten die Teams gegeneinander spielen sollen. Doch daraus wurde nichts. Nachdem TuRU Düsseldorf gegen die Verbands-Entscheidung Einspruch eingelegt hatte, erließ das FVN-Sportgericht eine einstweilige Verfügung, nach der die Liga-Partien TSV Meerbusch gegen 1. FC Kleve in der Aufstiegsrunde und SpVgg Sterkrade-Nord gegen TuRU Düsseldorf in der Abstiegsrunde abgesetzt wurden. Schließlich wolle man erst über den Düsseldorfer Einspruch entscheiden.

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