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Rot-Weiss Essen: Schaden in sechsstelliger Höhe vermieden

Sperrung der Stehplatz-Bereiche für nächstes Heimspiel aufgehoben.
West-Regionalligist Rot-Weiss Essen war zwar vor dem Verbandsgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) mit dem Einspruch gegen die 0:2-Wertung des nach einem Böllerwurf aus dem Essener Zuschauerbereich beim Stand von 1:1 abgebrochenen Spitzenspiels gegen den SC Preußen Münster zu Gunsten der Gäste nicht erfolgreich. Immerhin wurde jedoch die in erster Instanz ebenfalls verhängte Sperrung der Stehplatzbereiche für ein Heimspiel aufgehoben. Damit gibt es für die kommende Partie gegen den FC Wegberg-Beeck (Samstag, 29. April, 19.30 Uhr) keine Fan-Einschränkungen.

„Natürlich haben wir auf die Wiederholung des Spiels gehofft“, sagte der RWE-Vorstandsvorsitzende Marcus Uhlig (Foto): „Gleichwohl mussten wir realistisch davon ausgehen, dass es schwierig wird, die Gerichtsbarkeit umzustimmen. Insgesamt war es ein ausgewogenes und faires Verfahren, in dem wir uns gut aufgehoben gefühlt haben. Das Gericht hat sich eine Stunde zur Beratung zurückgezogen, was zeigt, dass die vermeintliche Eindeutigkeit zur Spielwertung im ersten Verfahren nicht gegeben war. Dies wurde uns auch in der Urteilsverkündung bestätigt. Gleichwohl hat es nicht gereicht, Teil eins der Strafe zu kippen. Wir sind rechtlich nach wie vor einer anderen Auffassung, haben die Entscheidung jedoch zur Kenntnis zu nehmen. Die Sperrung der beiden Hintertor-Tribünen und somit der Streichung von bis zu 11.000 Plätzen hätte für das Heimspiel gegen Wegberg-Beeck einen bis zu einem sechsstelligen Schaden verursachen können. Wir sind erleichtert, dass dieser Teil der Strafe ersatzlos gestrichen wurde.“

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