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MSV Duisburg muss 4.500 Euro Geldstrafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet das Zünden und Werfen von Böllern und Rauchtöpfen.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro belegt.

Grund: Kurz vor dem Anpfiff der turbulenten 3:4-Niederlage der „Zebras“ beim Aufsteiger SV Waldhof Mannheim am 25. August hatten Duisburger Zuschauer zwei Böller auf das Spielfeld sowie mindestens vier Rauchtöpfe in den Raum zwischen Innenumzäunung und erster Tribünenstufe geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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