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Aufstieg zur 3. Liga: DFB legt Meldefrist bis 22. Juni fest

1. FC Saarbrücken und VfB Lübeck stehen bereits als Aufsteiger fest.
Der DFB-Spielausschuss hat am Freitag die Meldefrist für die Aufsteiger aus der 3. Liga sowie die Teilnehmer an den Aufstiegsspielen festgelegt. Die zuständigen Regionalliga-Träger müssen laut der einstimmigen Entscheidung ihren jeweiligen Klub bis 22. Juni verbindlich benannt haben.

Fest steht bereits, dass die Regionalliga Südwest den 1. FC Saarbrücken als Aufsteiger melden wird. Der Norddeutsche Fußball-Verband hat sich auf den VfB Lübeck verständigt, wobei die formelle Bestätigung hier noch aussteht. Die Regionalligen Südwest, Nord und Bayern haben in diesem Jahr ein Direktaufstiegsrecht, der vierte Aufsteiger wird zwischen den beiden Vertretern der Staffeln West und Nordost ermittelt. Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Aufstiegsrunde in Hin- und Rückspiel durchgeführt wird – auf organisatorischer Grundlage des Hygienekonzepts der 3. Liga. Die Termine für die Aufstiegsspiele stehen noch nicht fest.

In Bezug auf die Meldefristen für den DFB-Pokal 2020/2021 hat sich der DFB-Spielausschuss einstimmig darauf verständigt, erst eine terminliche Festlegung zu treffen, sobald der veränderte Rahmenterminkalender für die kommende Saison fertig entworfen und verabschiedet ist. Relevant ist der Meldetermin für die 21 Landesverbände, deren aktuelle Landespokalwettbewerbe alle noch nicht beendet sind. Insgesamt stellen die Landesverbände 24 Teilnehmer für die erste Hauptrunde im DFB-Pokal. Hinzu kommen die 36 aktuellen Bundesligisten und Zweitligisten sowie die vier bestplatzierten Klubs der 3. Liga.

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