Nach Zustimmung des Klubs: Urteil des DFB-Sportgerichts rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.
Grund für die Strafe: In der 87. Minute des Drittliga-Spiels gegen Rot-Weiss Essen (2:1) zum Saisonauftakt am 4. August 2023 hatten Hallenser Zuschauer eine Rauchfackel abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.