U 23-Fans hatten gegen Duisburg sieben Bengalische Fackeln gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Im Laufe des Drittliga-Heimspiels der U 23 gegen den MSV Duisburg (1:0) am 27. September hatten Dortmunder Zuschauer mindestens sieben Bengalische Fackeln gezündet. Der BVB hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.