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Reichlich Pyro: 1. FC Saarbrücken muss 21.650 Euro Strafe zahlen

DFB-Sportgericht hat Pokal-Achtelfinalisten zu hoher Geldstrafe verurteilt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 21.650 Euro belegt. Davon kann der Traditionsverein bis zu 7.210 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafen: Während des Drittliga-Spiels des frischgebackenen Achtelfinalisten im DFB-Pokal gegen die U 23 von Borussia Dortmund (2:0) am 1. September entzündeten Saarbrücker Zuschauer insgesamt 18 Leuchtkörper. Vor und während des Drittliga-Spiels bei Arminia Bielefeld (6:2) am 29. September brannten Saarbrücker Zuschauer mindestens 13 Fackeln und Leuchtkörper ab.

Darüber hinaus zündeten Saarbrücker Zuschauer während der Partie gegen den VfB Lübeck (1:1) am 3. Oktober mindestens 28 pyrotechnische Gegenstände. Außerdem betrat in der Nachspielzeit ein FCS-Anhänger den Innenraum und lief etwa 40 Meter an der Seitenlinie entlang, bevor er vom Sicherheitspersonal festgehalten und der Polizei übergeben wurde.

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